Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom September 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur drehte sich um das Polizeirecht. Es ging um die Verhältnismäßigkeit einer polizeilichen Maßnahme in Zusammenhang mit der Problematik des Verbots einer Waschanlagenbetreibung am Sonntag. Hinzu kam, dass das Betreiben einer Waschanlage an Sonntagen in einem angrenzenden Bundesland erlaubt war. Im Polizeirecht ging es um die Rechtmäßigkeit eines Gebührenbescheids. Damit verbunden war die Problematik der drei Ebenen polizeilichen Handelns. Die Rechtmäßigkeit des Gebührenbescheids war der Aufhänger, in dem man inzident die Rechtmäßigkeit einer polizeilichen Zwangsmaßnahme prüfen musste. Problematisch war hier insbesondere die Verhältnismäßigkeit, weil die Polizei nach dem Dafürhalten des Adressaten der Handlung eine nicht erforderliche Anzahl an Polizisten für die Ausführung benutzte, wobei für jeden einzelnen Beamten auch eine Gebühr verlangt wurde. Auf der ersten Ebene war zu prüfen, ob das zwanghafte Schließen der Waschanlage durch die Polizei materiell-rechtlich rechtmäßig war.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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