Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom September 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

V ist Eigentümerin eines Grundstücks samt Pferdestall. Sie vermietet das Grundstück mit Pferdestall an M. M stellt daraufhin 3 seiner Pferde im Stall unter. Diese dienen allein dem Hobby des M, eine Haftpflichtversicherung für die Pferde hat M nicht.
Zu Aufgabe 1: M überlässt seiner Nachbarin C eines der Pferde für einen einmaligen Ausritt. C ist eine erfahrene Reiterin. Das an sich gut geschulte und nicht schreckhafte Pferd des M scheut während Cs Ausritt unerwartet und wirft C ab. C verletzt sich, es entstehen Heilbehandlungskosten. Anspruch C gegen M auf Ersatz dieser?
Zu Aufgabe 2: M verkauft seine drei Pferde und vermietet den Stall an U unbefristet unter. M versichert U, er sei Mieter der V auf unbefristete Zeit und der V gegenüber zur Untervermietung berechtigt. U glaubt dies. Tatsächlich ist das Mietverhältnis V-M auf ein Jahr befristet. Im Mietvertrag heißt es, dass ohne vorherige Absprache mit V keine Untervermietung erlaubt ist. M verlangt als Mietzins von U 500 € mehr, als er selbst an V zahlt. Nach drei Monaten merkt V die Untervermietung. Anspruch V gegen M auf 3 Monatszahlungen Untermietzins, den M von U kassiert?
Zu Aufgabe 3: V ist sauer und verbarrikadiert den Stall, sodass U nicht mehr an ihr dort untergestelltes Pferd herankommt. Denn sie hatte vor, den Hengst an diesem Tag für eine Besamung abzuholen. Ihr entgeht aufgrund der verpatzten Besamung ein Gewinn von …€. U hatte alles ihr zumutbare getan, um Zugriff auf ihren eingesperrten Hengst zu erlangen. Zudem kann U zwei neu erworbene Pferde nicht im verbarrikadierten Stall unterstellen. Ihr entstehen Unterbringungskosten für die Unterbringung der Pferde in einem anderen Stall (ortsüblicher Satz) für zwei Tage. Anspruch U gegen V auf Ersatz des entgangenen Gewinns bzgl. der verpatzten Besamung und der Kosten für die zweitägige Unterbringung der beiden neuen Pferde?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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