Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Ehemann A begab sich mit seiner Frau anlässlich des Hochzeitstags in ein gehobenes 5 Sterne Restaurant des B, in welchem er zuvor einen Tisch reserviert hatte. A bestellte dort ein 7 Gänge Menü sowie Getränke für sich und seine Frau. Nachdem sie bereits drei Gänge verspeist hatten, fand die Frau des A in dem vierten Gang, der serviert wurde, einen abgebrochenen Fingernagel. Dieser war zuvor durch eine unvorsichtige Köchin bei der Zubereitung des Essens in dieses gelangt. Die Frau des war von dem Fund in ihrem Essen entsprechend entsetzt und weigerte sich weiter zu essen. Der A beschwerte sich darauf bei B. B entschuldigte sich und bot an, das Gericht neu zu servieren. A war sehr aufgebracht und lehnte dies ab. Er verließ daraufhin mit seiner Frau das Restaurant, ohne das Essen oder die Getränke zu bezahlen. B begehrt daraufhin die Zahlung für die 7- Gänge Menüs sowie für die Getränke. Zumindest möchte er eine anteilige Zahlung für die bereits verspeisten Gerichte und die Getränke. Besteht hierauf ein Anspruch?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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