Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es soll ein neuer Vizepräsident des Bundestages gewählt werden. Die von der Fraktion A bis D vorgeschlagenen Kandidaten erreichen die erforderlichen Mehrheiten. K, der Kandidat der E Fraktion, wird wiederholt nicht gewählt. A, der Abgeordnete der E-Fraktion ist, schlägt den G als Vizepräsidenten vor. Die Bundestagspräsidentin weist den Antrag des A als unzulässig zurück und beruft sich dabei auf § 127 GO BT. Auch bestehe nach § 2 GOBT kein Antragsrecht des A als einzelnem Abgeordneten. A fühlt sich in seinen Abgeordnetenrechten verletzt, da diese ihm nach seiner Ansicht die Aufstellung eines Kandidaten ermöglichen, generell schließe die GOBT sein Antragsrecht nicht aus. Die Bundestagspräsidenten verweist auf die verfestigte Auslegung der Geschäftsordnung und den Schutz der parlamentarischen Arbeit. A leitet daher ein Verfahren vor dem BVerfG ein. Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg? Aufgabe 2: Was ist unter der Selbstentmachtung des Reichstages zur Zeit des Nationalsozialismus zu verstehen?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

