Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Bundesregierung möchte die Ausbildung an Universitäten im Bereich IT Sicherheit verbessern. Aufgrund von Cyber Angriffen auf andere EU-Staaten erlässt sie ein Gesetz in dem vorgeschrieben ist, dass alle IT-Studenten in ihrem Studium einen Kurs in IT-Sicherheit besuchen müssen, um einen Bachelor zu erlangen. Weiter schreiben sie auch vor, dass das Verteidigungsministerium beteiligt werden muss, wenn ein Masterstudiengang angeboten wird. Beim formellen Verfahren im Bundestag wird man sich zunächst nicht einig und muss den Vermittlungsausschuss anrufen. Nach Änderungsvorschlägen, die dann doch nicht angenommen werden, wird das Gesetz ohne Rückleitung an den Bundestag im Bundesrat beschlossen. Der Bundesrat erachtet das Gesetz als Zustimmungsgesetz statt als Einspruchsgesetz. Das Bundesland L sieht sich in dem Gesetz in seinen Rechten verletzt. Es sieht keine Gesetzgebungskompetenz des Bundes. Vielmehr sind sie der Meinung, dass der Inhalt von Hochschulstudiengängen reine Länder Kompetenz ist. Außerdem sehen sie das Gesetz als formell rechtswidrig, aufgrund der Zustimmung statt des Einspruchs und das Verfahren würde die Abgeordnetenrechte verletzten sowie gegen das Demokratie Prinzip verstoßen. Weiter sehen sie insbesondere den Teil des Gesetzes, in dem die Beteiligung des Verteidigungsministeriums angeordnet wird als zu unbestimmt. Die Landesregierung erhebt dann Klage beim BVerfG

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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