Prüfungsthemen: Strafrecht
Vorpunkte der Kandidaten
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Kandidat |
1 |
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Endpunkte |
7,6 |
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Endnote |
9,3 |
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Endnote 1. Examen |
9,6 |
Zur Sache:
Prüfungsthemen: protokollfest
Prüfungsthemen: Mord U Haft Revision
Paragraphen: §211 StGB, §112 StPO
Prüfungsgespräch: Frage-Antwort, hält Reihenfolge ein
Prüfungsgespräch:
Im Anschluss leitete die Prüferin zur inhaltlichen Sachprüfung über. Sie schilderte einen strafrechtlichen Fall, der in leicht abgewandelter Form bereits am Vortag behandelt worden war. Der Sachverhalt wurde ruhig und zusammenhängend dargestellt, sodass wir die Gegebenheiten vollständig erfassen konnten: Ein Mann in Frankfurt hatte an einem Morgen den Entschluss gefasst, einen Menschen zu töten, und begab sich hierzu gezielt in die Taunusanlage. Dort wählte er zunächst zwei ältere Damen als potenzielle Opfer aus. Bevor es jedoch zu einer Tat kommen konnte, stiegen die beiden Frauen rechtzeitig in einen Bus ein, sodass die geplante Tatausführung nicht realisiert wurde. Der Täter setzte seinen Tatentschluss fort. Kurz darauf fiel ihm ein älterer Mann auf, auf den er nun abzielte. Er ging auf ihn zu und äußerte ihm gegenüber unmissverständlich die Worte: „Ich bring dich jetzt um.“ Der Mann versuchte, den Täter verbal von der Tatausführung abzuhalten, blieb jedoch erfolglos. Der Angeklagte setzte seinen Tatentschluss um und stach mit insgesamt 82 Messerstichen auf das Opfer ein, das an den Verletzungen verstarb. Unmittelbar nach der Tat wurde der Angeklagte am Tatort von der Polizei festgenommen. Er räumte den äußeren Sachverhalt dem Grunde nach ein. Als Tatmotiv gab er an, mit seinem eigenen Leben unzufrieden zu sein und bewusst einen älteren Menschen töten zu wollen. Im weiteren Verlauf wurde ergänzt, dass er gehofft habe, bei oder nach der Tat von der Polizei gestellt und getötet zu werden. Zunächst richtete die Prüferin unseren Fokus auf die strafprozessualen Aspekte der Tat. Wir wurden gefragt, welche Maßnahmen nach der Tat von den Ermittlungsbeamten zu ergreifen seien. Dabei behandelten wir die ordnungsgemäße Sicherung des Tatortes, die Spurensicherung, die Vernehmung von Zeugen sowie die Einholung eines forensischen Gutachtens. Auch die Sicherung und Sicherstellung der Tatwaffe wurde thematisiert. Anschließend widmeten wir uns den Voraussetzungen für die Anordnung von Untersuchungshaft, der Vorführung des Beschuldigten vor den Haftrichter und dem Sinn und Zweck der Untersuchungshaft als Instrument der Strafprozessordnung. Nachdem der strafprozessuale Teil abgeschlossen war, verlagerte sich der Schwerpunkt auf die materiell-rechtliche Würdigung der Tat. Im Mittelpunkt standen die in Betracht kommenden Mordmerkmale gemäß § 211 StGB. Wir sollten alle Merkmale benennen, definieren, voneinander abgrenzen und auf den konkreten Sachverhalt anwenden. Besonders erörtert wurden die Heimtücke, die Grausamkeit, die niedrigen Beweggründe sowie die Mordlust. Teilweise wurden auch Meinungsverschiedenheiten in der Literatur angesprochen, sodass wir verschiedene Sichtweisen diskutieren konnten. Im weiteren Verlauf nahm die Prüferin einen Zeitsprung vor und erläuterte den weiteren Gang des Verfahrens. Der Angeklagte sei durch das Gericht wegen Mordes unter Bejahung niedriger Beweggründe verurteilt worden. Vor diesem Hintergrund wurden wir gefragt, welche rechtlichen Möglichkeiten dem Verurteilten nun offenständen, um gegen das Urteil vorzugehen. Wir besprachen insbesondere die Revision gemäß § 333 StPO, wobei sowohl die Zulässigkeit als auch die Begründetheit der Revision thematisiert wurden. Ein besonderer Schwerpunkt lag auf den Fristen zur Einlegung und Begründung der Revision sowie deren praktischer Bedeutung für die Verteidigung. Abschließend erkundigte sich die Prüferin nach den Fristen für die Absetzung des schriftlichen Urteils. Wir wurden aufgefordert, den Sinn und Zweck dieser Regelung zu erläutern, insbesondere unter dem Aspekt der Rechtssicherheit und der ordnungsgemäßen Rechtsmittelprüfung.
Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem zweiten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in Hessen vom Januar 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

