Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Oktober 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Zu prüfen war eine abstrakte Normenkontrolle gem. Art. 94 I Nr. 1 GG, § 13 Nr. 5, 63 ff. BVerfGG. Hauptproblem in der Zulässigkeit war bei der Antragsbefugnis, ob die Landesregierung eines Bundeslandes, die zuvor im Bundesrat für das Gesetz gestimmt hat, nun Antragsbefugt ist. Es sollte eine Rechtsverordnung des Bundes geprüft werden. Fraglich war, ob der Bund die Gesetzgebungskompetenz hat, um Hochschulen neu zu strukturieren. Zudem war auch fraglich, ob es sich um ein Einspruchs- oder Zustimmungsgesetz handelt. Zunächst musste dann die Ermächtigungsgrundlage zum Erlass einer Rechtsverordnung auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft werden und dann anschließend die Rechtsverordnung selbst. Fraglich war, ob der Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Kompetenz überschritten hat. Zudem war noch die Frage, ob die Rechtsverordnung die Voraussetzungen der Ermächtigungsgrundlage eingehalten hat. Anschließend war noch das Grundrecht der Wissenschaftsfreiheit, gem. Art. 5 III GG zu prüfen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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