Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Dezember 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Der Sachverhalt behandelte eine App, bei der sich eine Person anmelden konnte, um Warenkontrollen bezüglich der Auslage für Kioske, Tankstellen, etc. durchzuführen. Bei diesen Kontrollen wurde überprüft, wie Waren ausgelegt waren, wie lange die Mindesthaltbarkeitsdaten waren und ob bestimmte Verträge bezüglich der Warenpositionierung erfüllt wurden. Diese Kontrollen wurden über die App als „Tasks“ an aktive Personen verteilt. Auf der App konnte man such anmelden und so einen „Servicevertrag“ mit den App-Herstellern schließen. Im Rahmen der Anmeldung musste man seine Kontodaten angeben, damit einem eine Vergütung pro übernommenen Task erstattet werden konnte. Um zu beweisen, dass man einen Task erfolgreich übernommen hat, musste man Fotos von den kontrollierten Orten hochladen. Die Studentin S hat, um sich etwas dazu zuverdienen, regelmäßig Tasks in der App übernommen und ist mit dem Fahrrad zu den Kontrollorten gefahren. Auf dem Weg zwischen zwei Kontrollorten kam es zu einem Verkehrsunfall zwischen S und einer alten Frau, die verletzt wurde, als diese über einen Fußgängerweg gehen wollte. Die Behandlungskosten der F beliefen sich auf 15.000 Euro. Zu dem Unfall kam es, weil die S am Handy war. Diese wollte S nicht selbst zahlen, sondern die App GmbH zahlen lassen. Die App-GmbH haben der S am selben Tag den Account gesperrt und per Mail das Vertragsverhältnis beendet. Daraufhin hat S den Rechtsanwalt R beauftragt. Die Geschäftsführerin G der App-GmbH ist dann an einem Sonntag mit zwei weiteren Personen um 8 Uhr morgens zur Privatwohnung der S, hat sturmgekringelt und sich reingedrängt. Der verunsicherten S wurde dann eine Aufhebungsvereinbarung auf den Tisch gelegt und 1.000 Euro in bar gegeben. S hat unterschrieben. R hat jedoch daraufhin Klage erhoben, die auch zulässig war. S begehrt die Feststellung, dass zwischen der App-GmbH und der S ein Arbeitsverhältnis besteht, die S von den Ansprüchen der F wegen Unfall befreit werden kann und die Feststellung, dass die S von der GmbH einen Anspruch auf ein Fahrrad, ein Smartphone samt Mobilfunktarif und Wetterkleidung hat. Die GmbH hat wiederum Widerklage erhoben und bestreitet die Feststellungen. Nach der GmbH war die S bei den Kontrollen selbständig tätig. Sind die Anträge auf Feststellung der S begründet?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2025 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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