Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Teil 1: Zerstörung einer wertvollen Geige bei einem Verkehrsunfall. Eine berühmte Violinistin verkaufte ihre wertvolle Geige (ca. 500.000 €) noch zu Lebzeiten an den Geigenhändler G. Jahre später, als ihr Enkel D selbst Geigenspieler wurde, erinnerte er sich an die Geige seiner Großmutter und kaufte sie von G zurück. D gab dabei seine bisherige Geige bei G in Zahlung. D holte die Geige ab und fuhr mit dem Fahrrad nach Hause. Dabei kam ihm ein Pedelec-Fahrer F entgegen, der entgegen § 2 Abs. 4 S. 4 StVO auf der falschen Seite fuhr. Es kam zum Zusammenstoß. Die Geige fiel aus dem Rucksack des D, schlitterte auf die Straße und wurde von einem Autofahrer überrollt. Sie wurde vollständig zerstört. D forderte Schadensersatz von F für folgende Schäden: – Ersatz des objektiven Werts der Geige: 500.000 € – Behandlungskosten wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung: 4.000 € – Verdienstausfall: 50.000 € – Schmerzensgeld Die Frage war, ob und in welchem Umfang D von F Schadensersatz verlangen kann.
Teil 2 – Abwandlung: falsche Geige übergeben Bei der Abholung übergab die Angestellte A des G dem D einen Geigenkasten mit der Aufschrift, dass sich darin seine gekaufte Geige befinde. Darin befand sich jedoch versehentlich eine andere Geige. Weder A noch D bemerkten den Fehler. Danach ereignete sich derselbe Unfall wie in Teil 1 mit dem Pedelec-Fahrer F. Die Geige im Kasten wurde zerstört. D verlangte erneut Ersatz.
Teil 3 – Erfundenes Interview Die Journalistin R arbeitet für ein Magazin des H und wollte über den Vorfall mit der zerstörten Geige berichten. Sie machte Fotos von D und der Unfallstelle und wollte ihn interviewen. D lehnte ab, weil sein Psychiater ihm davon abgeraten hatte. R erfand ein Interview und stellte es als Aussagen von D dar. Sie veröffentlichte das Interview mit den Fotos. H überprüfte den Artikel nicht genau. Er ließ sich von R eine gefälschte Einverständniserklärung von D vorlegen. Die Fälschung der Erklärung war für H nicht erkennbar. D forderte von H Schadensersatz bzw. Geldentschädigung, insbesondere für die Gewinne aus der Veröffentlichung.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2026 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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