Protokoll der mündlichen Prüfung zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juni 2026

Prüfungsthemen: Strafrecht

Vorpunkte der Kandidaten

Kandidat

1

Endpunkte

5,02

Endnote

6,36

Zur Sache:

Prüfungsthemen: Brandstiftung

Paragrafen: §211 StGB §306a StGB, §306b StGB, §306c StGB

Prüfungsgespräch: hält Reinefolge ein, Fragestellung klar

Prüfungsgespräch:

Gestartet wurde mit einem aktuellen Zeitungsfall (?). Bei einer Durchsuchung wurde Bargeld beschlagnahmt, dies wurde auch fotografiert. Danach hat sich dann herausgestellt, dass es weniger Bargeld war, als dokumentiert wurde. Die Fragestellung war dann, wie man beweisen kann, dass es tatsächlich weniger Bargeld war. Die Antwort war dann unteranderem, dass man einen Sachverständigen das Foto analysieren lassen kann oder auch das Foto als Beweismittel einbringen kann usw. Hier kamen auch noch mehr StPO-Fragen die thematisch gepasst haben. Danach kam der eigentliche Fall. Das Thema war Mord im Versuch und die Brandstiftungsdelikte im Versuch. Der Täter wollte erst eine leere Flasche in ein Schlafzimmerfenster werfen, damit die Scheibe zerbricht, in dem Schlafzimmer hat auch jemand geschlafen. Danach wollte er einen Molotowcocktail hinterherwerfen, diesen auch vorher anzünden. Das Wohnhaus befand sich dicht an anderen Wohnhäusern. Die leere Flasche wurde in das Schlafzimmer geworfen, der Molotowcocktail hinterher, hat sich aber nicht entzündet. Das Benzin ist nur ausgelaufen. Zu prüfen waren dann versuchter Mord (Mordmerkmale: Heimtücke, gemeingefährliche Mittel) und die Brandstiftungsdelikte ebenfalls im Versuch. Zu erläutern war auch ob der Versuch der Erfolgsqualifikation strafbar ist. Abgrenzung dolus eventualis und bewusste Fahrlässigkeit wurde auch gefragt. Es wurde auch gefragt, wie die Konkurrenzen generell zu bilden sind und diese sollten dann auch am konkreten Fall gebildet werden.

Bei den obigen anonymisierten Protokollen handelt es sich um eine Original-Mitschrift aus dem ersten Staatsexamen der Mündlichen Prüfung in NRW vom Juni 2026. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Weggelassen wurden die Angaben zum Prüferverhalten. Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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