Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Sachenrecht; Urteil von BGH zum Embryonentransfer bei Pferden Sachverhalt: E ist Eigentümer der wertvollen Stute, die er regelmäßig zur Zucht einsetzt. Wegen ihrer herausragenden Ergebnisse in der Zuchtstutenprüfung schont E die Stute, indem er zwecks Austragung der genetisch von seiner Stute abstammenden Fohlen auf Leihstuten zurückgreift. Dabei handelt es sich um eine in der Pferdezucht übliche Praxis. E lies die Stute durch einen Hengst, der im Eigentum des B steht, besamen. Die befruchtete Eizelle wurde dann aus der genetischen Mutterstute herausgespült und in die Leihstute S eingesetzt. Die Leihstute S hatte E zur Austragung des Fohlens von ihrer Eigentümerin, der B gepachtet. Der Embryonentransfer gelang und es kam zu einer Einnistung der befruchteten Eizelle in der Gebärmutter der Leihstute S. Bei einer folgenden tierärztlichen Trächtigkeitsüberprüfung, welche von der beauftragten Tierärztin durchgeführt wurde, wurde die Trächtigkeit der S nicht erkannt. Da E und die B daraufhin von einem gescheiterten Embryotransfer ausgingen, gab E die Leihstute an B zurück. Später wurde die unerkannt tragende Stute unter Ausschluss der Gewährleistung an C verkauft. C war der Versuch des Embryotransfers bekannt, jedoch wurde ihm durch die B unter Bezugnahme auf die tierärztliche Untersuchung versichert, dass es nicht zu einer Trächtigkeit von S gekommen sei. Nachfolgend gebar S ein Hengstfohlen. Hat E gegen C oder B einen Anspruch auf Herausgabe des Fohlens oder die Zahlung eines Geldersatzes in Höhe des Werts des Fohlens?
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2025 im ersten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.