Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom September 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2017 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Beide Teile der Klausur waren in einem Gutachten zu prüfen. In einer vorgegeben Reihenfolge waren folgende Fragen zu beantworten:
Zu Teil I:
Wie hat sich Adrian nach dem StGB strafbar gemacht? Etwaig erforderliche Strafanträge sind gestellt.
§§123, 138, 171, 221, 225, 323c StGB sind nicht zu prüfen.
Zu Teil II:
Darf die Aussage des Xavier im Urteil verwertet werden?
Bei der Bearbeitung ist zu unterstellen, dass Adrian gegen Zarko zivilrechtlich einen fälligen und einredefreien Anspruch auf Rückgabe und Rückübereignung der Geldscheine hat. Zivilrechtliche Ausführungen sind hierzu nicht veranlasst.
Bei dem plötzlichen Kindestod handelt es sich um den medizinischen Fachbegriff für das unerwartete und nicht erklärte Ableben eines Kleinkindes.
Im Teil I handelte es sich um A, der dem Z irrtumsbedingt 10 000 übergibt und sich diese dann unter Anwendung von Drohung zurückholt.
Imrwertungsverboten gefragt. nächsten Tatkomplex handelt es sich um einen Betrug mit einer Tankkarte.
Im Teil II ist nach Beweisve