Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom September 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2015 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

A und seine Freundin C leben in einer Beziehung, die oft von heftigen Streitereien geprägt ist. Eines Tages verweist C den A aus der gemeinsamen Wohnung. A fährt daraufhin mit seinem Dienstwagen (Wert: 40.000 €) zu seinem Freund B. Sie konsumieren zusammen Bier und A beschließt sich bei C zu entschuldigen, um die Beziehung zu retten. Er fährt mit B in seinem Dienstwagen zurück zur Wohnung. Dabei weist er einen BAK von 1,5 Promille auf, B einen BAK von 1,2 Promille.
Als sie die Wohnung betreten sitzt C in den Armen von V auf der Couch und sie küssen sich. A stürmt mit den Worten: „ Du Hund! Ich mache dich fertig!“ auf die beiden los und schlägt V ohne Tötungsvorsatz mit der Faust ins Gesicht. V erleidet einen Nasenbeinbruch. V flieht in seinem Auto, A und B nehmen im Dienstwagen des A die Verfolgung auf. A und B weisen immer noch die Selben BAK-Werte auf wie vorher. Beiden ist bewusst, dass A fahruntüchtig ist.
A gibt Gas und rammt das Fahrzeug des V auf der Bundesstraße. Dabei wird er von B lautstark angefeuert. Eine Beeinträchtigung des Straßenverkehrs nimmt A billigend in Kauf. Es entsteht an beiden Fahrzeugen ein kleiner Sachschaden V, A und B bleiben unverletzt. V ist jedoch so überrascht von dem Aufprall, dass er kurz die Kontrolle über sein Fahrzeug verliert und sich der PKW beinahe überschlägt. Aufgrund glücklicher Umstände bringt er den Wagen aber wieder in seine Kontrolle. Auch der Wagen von A bricht aus, A kann jedoch gerade noch verhindern, dass es zu erheblichen Schäden kommt und der PKW kommt zum Stehen.
Am nächsten Tag will der jetzt nüchterne A den V für sein Verhalten büßen lassen und beschließt dessen freistehendes, einstöckiges Wohnhaus abzufackeln. Er versichert sich, dass keine Menschen im Haus sind, verschafft sich durch ein Fenster Zutritt und zündet die Bettdecke an. Der Laminatfußboden und die Einrichtung verbrennen, bevor die Feuerwehr eintrifft.
Einige Tage später trifft A den befreundeten Staatsanwalt S auf einer Party und erzählt ihm unter Alkoholeinfluss von der Tat im Haus des V.

Frage 1: Wie haben sich A und B nach dem StGB strafbar gemacht?

Frage 2: Muss S gegen A ein Ermittlungsverfahren einleiten?

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