Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Bayern vom September 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelt sich um Aufgabe 5 des Termins 2025/2. Im Kern geht es um den Anspruch auf Zulassung zu öffentlichen Einrichtungen gem. Art. 21 GO. Rechtsschutzsuchender A ist Musiker, der im Rahmen seiner Auftritte lebendige Tiere benutzt. Er hat einen Vertrag mit der Stadthallen-GmbH abgeschlossen, die die örtliche Stadthalle der Gemeinde betreibt, um die Stadthalle für einen seiner Auftritte zu benutzen. Die Stadthallen-GmbH wird mehrheitlich von der Gemeinde kontrolliert. Danach bewegt eine Bürgerinitiative, die gegen die Benutzung von Tieren während künstlerischen Auftritten ist, die Gemeinde (Im Fall eine Kreisstadt) zu einem Stadtratsbeschluss. Dieser soll künstlerische Darstellungen, in denen lebendige Tiere zur Verwendung kommen, ausschließen. Im Rahmen des Stadtratsbeschlusses stellen sich fragen über die ordnungsgemäße Ladung gem. Art. 47 GO sowie der Ausschluss von Mitgliedern gem. Art. 49 GO wegen persönlicher Beteiligung. Also, typische Probleme des „Geschäftsganges im Gemeinderat“. Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit des Beschlusses ist auf die Selbstbindung der Verwaltung gem. Art. 3 I GG zu achten sowie die Beeinträchtigung der Kunstfreiheit gem. Art. 5 III GG. Prozessual ist das Ganze im einstweiligen Rechtsschutz gem. Art. 123 I 1 VwGO eingebettet. Ein prozessualer Schwerpunkt bildet die Frage, ob ein entsprechender Antrag gegen die Stadthallen-GmbH oder die Gemeinde selbst zu richten ist.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom September 2025 im ersten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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