Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Berlin vom März 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2020 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Dem Mandant wird vorgeworfen (und deshalb vom LG Münster – durch 2 Berufsrichter und 2 ehrenamtliche Richter – zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt) an drei verschiedenen Tagen im Jahr 2019 folgende Taten begangen zu haben:
1. Er hat seine damalige Freundin und nunmehrige verlobte darüber getäuscht, sie werde von der Rockergäng Lions bedroht, man werde sie verletzen, weil sie angeblich Rockerkollegen beleidigt habe. Er, der M, konnte mit denen Reden und sie runterhandeln auf Zahlung 1.000€, dann lassen Sie sie in Ruhe. Die L glaubt das und händigt M, der als Bote auftritt, 1000 € aus. Während er dies tut führt er eine Gaspistole bei sich, die das Gas nach vorne ausstößt.
Das LG verurteilt wegen §§ 253,255, 250 I Nr.1 a StGB.
Das LG stützt seine Verurteilung auf den Zeugen R, der als Ermittlungsrichter die L am 13.09.2019 vernommen hat. Dort wollte Sie sich nicht äußern, weil Sie das mit M schon geklärt hat und Sie ja sehr enge Freunde sind, R weist Sie aber daruf hin, dass ein ZVR nicht besteht und Sie aussagen muss. Dies tut Sie dann auch.
2. Er hat in einer Bank gewartet bis ein Kunde kam, als Z kam und Geld abheben wollte hat er seine Karte in den Automat gesteckt und die PIN eingegeben. Plötzlich hat M ihn zur Seite geschubst und 500 Euro eingetippt und diese entnommen. Der Z war so verängstigt, dass er nichts mehr dagegen tat. Verurteilt wegen § 249 StGB
3. (3 Tage später) M fragt A, ob dieser 500 Euro wechseln könne. A sagt nein, er hat nicht soviel Geld bei sich. M fordert ihn auf das zu beweisen. A ist durch den „bösen Blick“ von M so eingeschüchtert, dass er das Portmonee hervorholt und sein Geld zählt. M nimmt blitzschnell das Portmonee, entnimmt die darin befindlichen 300 Euro und gibt A das Portmonee wieder und rennt weg. A verfolgt ihn, worauf hin M ruft, er solle Ihn nicht verfolgen, er möchte doch nicht dass sein schönes Gesicht noch Kratzer abbekommt. A lässt M entkommen.
LG verurteilt wegen § 249 StGB
In der Hauptverhandlung wird M vor dem LG Münster von einem RA vertreten, dessen Zulassung wegen Vermögensverfalls zurückgenommen wurde (was M als komisch bezeichnet). Außerdem hat das LG den Wunsch seiner verlobten nicht respektiert, dass Sie nichts sagen möchte, das kann ja wohl nicht wahr sein. Außerdem hat er da am Ende der Hauptverhandlung noch auf die komische Frage, „ob er das Urteil akzeptiere“ nach Rücksprache mit dem Richter ja gesagt. Er hofft, dass man da noch was machen kann.
Die StA hat keine Revision eingelegt.