Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur gliederte sich in 3 Aufgaben.
Aufgabe 1: Aufgabe 1 beinhaltete die Konstellation, dass ein Ehepaar in einem Restaurant ein Menü mit mehreren Gängen bestellte. Beim Servieren des 3. von 7 Gängen entdeckte jedoch ein Ehepartner eine Schnecke in seinem Salat. Daraufhin wollten beide Ehepartner nicht mehr das Menü verzehren und verließen, ohne zu bezahlen das Lokal. Gefragt war nach den Ansprüchen des Restaurantbesitzers gegen einen der Ehepartner auf Zahlung und wenn ja in welcher Höhe. AGL war §§650 I, 433 II BGB i.V.m. dem Bewirtungsvertrag. Zu Problematisieren war insbesondere, ob der Anspruch des Restaurantbesitzers wegen Rücktritts des Ehepartners untergegangen war. Hier war insb. auf §323 V einzugehen. Nach Bejahung des Rücktritts sollte auf einen Wertersatzanspruch gem. §§346 II S.1 Nr.2 sowie §346 III S.2 eingegangen werden.
Aufgabe 2: Ansprüche eines Fahrradfahrers gegen einen Autofahrer, der unachtsam die Tür seines geparkten Autos öffnete, woraufhin der Fahrradfahrer stürzte. Zu prüfen waren: §7 I StVG (P: Verletzung beim Betrieb des Autos sowie Zurechnungszusammenhang), §18 I StVG, §823 I BGB, §823 II i.V.m. §14 II StVO. Problematisch waren welche Schäden ersatzfähig sind und wie ein Mitverschulden des Radfahrers mangels getragenen Helmes zu berücksichtigen ist.
Aufgabe 3: Zwei Insassen eines Autos in Fahrgemeinschaft fahren und müssen dem stürzenden Fahrradfahrer ausweichen und treffen einen Baum. Der Beifahrer verletzte sich, Fahrer fuhr etwas zu schnell. Der Fahrer, der die Autotür öffnete und der Fahrer des Fahrzeugs, das den Baum traf trugen zur Hälfte zur Unfallverursachung bei. Fraglich war gegen wen dem Beifahrer des Fahrzeugs Ansprüche zustehen. Die beiden Insassen des gecrashten Autos vereinbarten einen Haftungsausschuss, sodass auf das Problem der gestörten Gesamtschuld einzugehen war.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in Berlin. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

