Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Brandenburg vom März 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2016 im ersten Staatsexamen in Brandenburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächtnisprotokoll:

A. ist schwer krank und will sterben. Er plant, sich ein in zu hoher Dosierung tödliches Arzneimittel zu spritzen. Er teilt seinen Plan seiner Ehefrau E. seiner Tochter T. und deren Freund F. mit. Seine Ehefrau ist gegen den Plan ihres Mannes, will dem Vorhaben aber nicht im Weg stehen und verlässt zur abgemachten Zeit das gemeinsame Haus. T. und F. entscheiden sich, dem A. in den letzten Momenten beizuwohnen.
A. versucht sich das Mittel zu spritzen, allerdings zittern seine Hände zu stark. Er bittet die T. ihm das Mittel zu spritzen. T. ist zunächst unentschieden, bis der F. sie auffordert, sich einen Ruck zu geben und ihrem leidenden Vater zu helfen. T. setzt dem A. daraufhin die Spritze.
Die E. hat mittlerweile entschieden, dass sie dem Geschehen doch nicht zustimmt und einen Krankenwagen gerufen. Die Sanitäter klingeln. F. begibt sich zur Tür, und öffnet diese, zunächst zögert er, lässt die Sanitäter dann aber eintreten.
Strafbarkeit der E. T. und F.

Wie macht sich der Apotheker strafbar, der dem A. das Mittel verschafft hat, wenn er regelmäßig ähnliche Geschäfte schließt, dass Medikament aber immer zum Einkaufspreis verkauft.
A. überlebt, fällt aber in ein Koma. Die ihn behandelnde Ärztin C. erfährt durch die E. von seinem Sterbeverlangen. Der A. tut ihr Leid, daher stellt sie die lebenserhaltenden Maschinen ab.
Strafbarkeit der C nach §216
Aufgabe 1 war eine vertiefte Prüfung des §216, mit Problematiken der Anstiftung, Beihilfe, Versuch und Rücktritt. Widerspruch zu §§223, 224, 226
Aufgabe 2 beschäftigte sich mit dem unbekannten weil neuen §217.
Aufgabe 3 beschäftigte sich dann wieder vertieft mit §216.

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