Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2015 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

M, F und B gehen zusammen auf ein Apfelfest. Sie sind mit dem Auto der Mutter von F gefahren, die ihnen nur erlaubt hat, mit dem Auto zur Apfelweinwirtschaft zu fahren aber nicht zurück. M hat ordentlich getrunken (BAK: absolut fahruntüchtig, aber noch voll schuldfähig). Sie wollten eigentlich gemeinsam bei B, die eine Wohnung in Frankfurt neben der Apfelweinwirtschaft hat, übernachten, damit keiner fahren muss. B und F haben fast überhaupt nichts getrunken. M hat plötzlich keine Lust mehr, bei B zu übernachten und will mit dem Auto nach Hause fahren. F weist ihn mehrere Male darauf hin, dass er das nicht darf, weil die Mutter das bei der Überlassung des Autos verboten hat, und er außerdem zu betrunken ist. M ist das egal, und er fährt los. Auf dem Weg nach Hause, kommt er im Wald alkoholbedingt vom Weg ab und fährt einen Baum und ein Schild um. Der Baum musste später für 400 Euro ersetzt werden, das Schild für 150 Euro. Am Auto entstand ein Sachschaden von 1500 Euro. M fuhr bis zum Unfall ohne Fahrauffälligkeiten. M lässt das Auto stehen und läuft mitten in der Nacht zu B. Dort beraten sich die drei, was sie machen sollen, und kommen auf die Idee, das Auto bei der Polizei als gestohlen zu melden. Die kommt, und M, F und B erzählen ihre zuvor gemeinsam ausgedachte Lügengeschichte. Die Polizisten riechen, dass M eine Alkoholfahne hat, und die Beteiligten etwas undeutlich reden, ansonsten aber normal sind. Gleichzeitig bekommen sie von Kollegen Meldung, dass das Auto beschädigt im Graben liegt. Daraufhin werden sie misstrauisch und ermahnen alle zur Wahrheit, M, F und B schmücken ihre Lügengeschichte aber noch weiter aus. Aus Vorsicht nehmen sie bei M eine rechtmäßige Blutprobe, die eine erhebliche BAK aufzeigt.
Die Beweislage wird allerdings immer aussichtsloser, und nach einiger Zeit, ich glaube Monate später, gehen B und F davon aus, dass einer Bestrafung des M nichts mehr im Wege steht und sie bei Aufrechterhaltung ihrer Lüge alles nur noch schlimmer machen. Sie gehen zur Polizei und erzählen alles.
Die Mutter des M hat inzwischen Strafantrag gegen M gestellt.
Es war nach der Strafbarkeit der Beteiligten gefragt.

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