Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Im ersten juristischen Staatsexamen in Hessen im Oktober lag im Zivilrecht ein deutlicher Schwerpunkt auf dem Kreditsicherungsrecht. Dabei spielte insbesondere die Grundschuld eine zentrale Rolle. Gefragt war also ein solides Verständnis der Grundschuld als dingliches Sicherungsmittel, ihrer rechtlichen Einordnung sowie ihres Verhältnisses zur gesicherten Forderung. In diesem Zusammenhang musste man die typischen Probleme der Sicherungsgrundschuld beherrschen und sauber zwischen schuldrechtlicher Sicherungsabrede und dinglicher Rechtslage unterscheiden. Gerade im Examenskontext kommt es dabei darauf an, nicht nur die Grundlagen auswendig zu kennen, sondern die Strukturen des Kreditsicherungsrechts auch in einer komplexeren Fallgestaltung sicher anwenden zu können. Daneben war auch das Familienrecht in Form einer absoluten Vermögensverfügung relevant. Dieser Punkt verlangte eine genaue Auseinandersetzung mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen eine solche Vermögensverfügung rechtlich wirksam ist und welche Schutzmechanismen das Familienrecht in diesem Zusammenhang vorsieht. Besonders anspruchsvoll war dabei, die familienrechtlichen Wertungen mit den allgemeinen zivilrechtlichen Problemen zu verknüpfen. Zusätzlich spielten das Anfechtungsrecht und das Bereicherungsrecht eine wichtige Rolle. Im Bereich des Anfechtungsrechts musste insbesondere geprüft werden, ob und mit welchen Folgen Willenserklärungen wirksam angefochten werden konnten. Daran anschließend stellte sich im Bereicherungsrecht regelmäßig die Frage nach der Rückabwicklung fehlerhafter oder unwirksamer Vermögensverschiebungen. Insgesamt war die Klausur also stark vernetzt aufgebaut: Sie verband Kreditsicherungsrecht, Sachenrecht, Familienrecht, Anfechtungsrecht und Bereicherungsrecht zu einer typischen examensrelevanten Gesamtkonstellation. Wer die dogmatischen Zusammenhänge verstanden und die Ansprüche sauber aufgebaut hat, konnte die Klausur gut lösen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2025 im ersten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

