Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom April 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

In einer Kleinstadt hat sich eine Gruppe gebildet, die sich die „Reparaturrentner“, die einmal im Monat einen sogenannten „Reparaturtag“ veranstaltet. Hier können Menschen aus der Umgebung ihre kaputten Haushaltsgeräte vorbeibringen und von Laien reparieren lassen. Im Gegenzug ist gerne ein kleiner Obolus an die Gruppierung gesehen, damit die Reparaturtage auch weiterhin veranstaltet werden können. Bei den Reparateuren handelt es sich hauptsächlich um Rentner, die hierfür einen Teil ihrer Freizeit opfern. Die Reparaturrentner haben schriftlich festgelegt, wann die Reparaturtage stattfinden sollen und zeichnen auch auf, wer grundsätzlich für Reparaturen zur Verfügung steht. Kann einer der Reparateure an einem Reparaturtag nicht, hat dies keine Folgen, jeder soll grundsätzlich kommen, sofern er Zeit hat. A bringt an einem solchen Reparaturtag seinen Föhn vorbei und will ihn reparieren lassen. Der Rentner B nimmt sich des Föhns an und kann ihn scheinbar reparieren. A hat jedoch vor der Reparatur vergessen, zu erwähnen, dass ein Kabel nicht richtig angebracht ist. Dies bleibt auch von B unbemerkt und dieser gibt A den Föhn wieder. Die beiden schalten den Föhn testweise an und er geht wieder, A nimmt ihn glücklich mit nach Hause. Als A aber den Föhn zu Hause wieder anschaltet, explodiert dieser und A erleidet leichte bis mittlere Verletzungen. Die deswegen anfallenden Arztkosten belaufen sich auf 1.000€. A möchte seine Kosten ersetzt haben. Gegen wen hat A Ansprüche?

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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