Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom April 2025

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Klausur im Staatsrecht: Der Abgeordnete C der A-Fraktion im deutschen Bundestag soll in einen Ausschuss gewählt werden. Der Ausschuss ist einem eigenen Gesetz geregelt. Dieses ist auch in der Textsammlung von Sartorius enthalten. Bekannt ist mir der konkrete Name nicht mehr. Die Fraktion ist in der Opposition. Normalerweise werden Abgeordnete in den Ausschuss nicht durch Wahl, sondern ernannt. Früher gab es jedoch vereinzelt Fälle, in denen die Abgeordneten doch auch gewählt wurden, besonders wenn es sich dabei um umstrittene Abgeordnete gehandelt hatte. In der Regel wurden die Abgeordneten jedoch anstandslos ernannt. Die Fraktion ist aufgrund ihrer Rechtentendenz im Bundestag unbeliebt. In dem Vorliegenden Fall schlossen sich die Abgeordneten der Regierungspartei und die Abgeordneten der ebenfalls Oppositionellen D-Fraktion zusammen, um einen Einzug in den Ausschuss der A-Fraktion durch die Wahl zu verhindern. Bei der Wahl zum Ausschussmitglied wird der Abgeordnete C deshalb vom Parlament nicht gewählt. Die Fraktion fühlt sich in ihren Oppositionsrechten eingeschränkt und erhebt Klage beim Bundesverfassungsgericht. Sie macht dabei eigene und die Rechte des Bundestages geltend. Der Fraktionslose Abgeordnete Z wird ebenso nicht in den Ausschuss gewählt. Er erhebt ebenso Klage beim BVerfG und macht die Verletzung in eigenen Rechten und den Rechten des Bundestages geltend. Haben die Klagen Aussicht auf Erfolg.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2025 im ersten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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