Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Juni 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2020 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Die Medizin-Studentin X hat ihr medizinisches Examen endgültig nicht bestanden. Sie hat ein Liebesverhältnis mit Dr. D, der als Chefarzt in einer Klinik arbeitet. Weil sie sich für ihr Prüfungsversagen schämt, erzählt sie Dr. D nicht davon, weshalb dieser sie ermuntert, sich doch als Ärztin in seiner Klinik zu bewerben.
Daraufhin sucht sie in der Wohnung des Dr. D, von dem sie einen Schlüssel erhalten hat, nach entsprechenden Zeugnissen von D und wird im Sekretär fündig. Sie steckt Studienabschlusszeugnis und Approbationsbescheinigung des D in ihre Handtasche und verlässt die Wohnung.
Im Folgenden legt X die Dokumente auf einen Farbkopierer und bedeckt die Stellen der Dokumente, die die persönlichen Daten des Dr. D und das Datum enthalten, mit Pappstreifen. Insgesamt sind die kopierten Dokumente jedoch noch als Kopien erkennbar. Die Dokumente bringt X wieder zurück in die Wohnung des D.
Mit den kopierten Dokumenten bewirbt sie sich bei der Klinik, woraufhin sie, obwohl die Personalchefin die Kopieneigenschaft der Dokumente bemerkt, einen Job als Ärztin bekommt.
X assistiert dann bei einer Operation des Patienten P, der zuvor ordnungsgemäß über alle Risiken aufgeklärt wurde und die behandelnden „Ärzte“ kennenlernte. P willigt ein. X schnitt in der Operation de lege artis den Bauch des Patienten auf und nähte den Schnitt wieder zu. Die Operation war erfolgreich. X dachte, die Wirksamkeit der Einwilligung des P hängt nicht von ihrer fehlenden Zulassung als Ärztin ab.