Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Niedersachsen vom Januar 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Erste Aufgabe: A ist Angestellte in einem Supermarkt. Dort ist Sie für die Kasse zuständig. Für entsprechende Fehlbeträge hat Sie einzustehen. Mit ihrem Freund F schließt sie einen Plan, den die beiden in die Tat umsetzen. F kommt nach Ladenschluss zu A in den Supermarkt, also zu einer Zeit, zu der A nur noch alleine im Supermarkt ist. A schließt die Kasse auf und gibt F das Geld. Im Anschluss daran fesselt F die A zum Zwecke der Täuschung eines Überfalls auf A. F verlässt anschließend den Supermarkt. A wird von der Polizei gefunden und berichtet auf der Polizeistelle, sie sei von fremden überfallen worden. Strafbarkeit der Beteiligten (§ 261 StGB war ausgeschlossen).
Zweite Aufgabe: F überfällt in Eigenregie wiederholt den Supermarkt. Als er im Supermarkt gelangte, hielt er dem Kassierer C eine Pistole vor das Gesicht und befahl, er solle ihm das Geld herausgeben. C hatte Todesangst und gab das Geld heraus. F schloss den B danach in einen Raum ein. Im Anschluss daran steckte F das Geld in seine Tasche. Neben dem Geld schnappte sich F spontan auch ein Tablet, was er ebenfalls einsteckte. Draußen vor dem Supermarkt war bereits die Polizei stationiert. Ein Nachbar hatte F beobachtet und die Polizei gerufen. Als F hinaustrat wurde er umgehend festgenommen. Nachdem die Polizei diese Tat und die Tat aus der ersten Aufgabe kombinierte, wurde A zur Vernehmung auf die Polizeistation geladen. Dort gab sie an, dass O involviert gewesen sei und im Begriff ist, Beweise zu vernichten. Daraufhin vollstreckte die Polizei einen Haftbefehl gegen C. Nachdem sich der Sachverhalt klärte, wurde C nach einen Tag wieder entlassen. Strafbarkeit der Beteiligten Strafbarkeit der Beteiligten.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2023 im ersten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.