Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Mai 2021

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2021 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Bei Geschäftsführerin C gab es in letzter Zeit vermehrt Diebstähle in ihrem Büro. Dieses ist immer abgeschlossen, sie hat den einzigen Schlüssel. Daher legt C, durch die Glasscheibe sichtbar, ein Portemonnaie auf den Tisch mit gekennzeichneten Geldscheinen. Sie geht vermeintlich in die Pause um den Dieb auf frischer Tat zu ertappen. A sieht das Portemonnaie und öffnet das Schloss mit einem spitzen Brieföffner. Er erwartet mindestens drei 50 Euro Scheine. Das sich im Portemonnaie befindliche Geld steckt er in die Hose. C stellt ihn direkt hinter der Türschwelle. A (ihr Stiefbruder) gibt es das Geld zurück. A fährt daraufhin Bahn (S-GmbH) mit Kurzfahrschein (3 Haltestellen) fährt aber planmäßig 9 Haltestellen. Kontrolleur M stellt ihn. Er will sein Ticket zeigen und M im Getümmel überzeugen, dass das Ticket ausreichend ist. M erkennt wieder erwartend dass der A bereits 7 Haltestellen gefahren ist. A muss, was A auch wusste, die gesetzlich zwingend zu erhebenden 60€ zahlen. A sieht dann in der Bahn ein Portemonnaie und steckt es in den Mantel und erwartet eine große Beute. Das Portemonnaie ist R aus der Tasche gefallen, R weiß nicht mehr wo sein Portemonnaie ist. Als A dieses ausleeren will stellt er fest, dass kein Inhalt vorhanden ist und wirft es wie geplant in den Müll. Dann will A seine Hemden auf der Wäscherei W abholen, hat aber kein Bargeld mehr, daher will er anschreiben. W sagt nein. A wird wütend schubst – mit spontanem Entschluss- W weg, sodass sich dieser nicht mehr wehren kann und nimmt die Hemden und geht. Zu Hause stellt er fest dass es nicht seine sondern die von K sind, die seinen sehr ähnlich sehen. Wie hat sich A und C strafbar gemacht. Bearbeitervermerk: C will die Sache bezüglich des Diebstahls im Büro auf sich beruhen lassen. Ob A die früheren taten begangen hat, kann nicht festgestellt werden. Alle anderen sagen der Staatsanwaltschaft , dass A die „härteste Strafe“ bekommen soll. §§ 223 224 240 259 261 sind nicht zu prüfen Auf §289 wird hingewiesen