Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2016 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

1) A und C sitzen in der Kneipe. C provoziert A mit Beleidigungen und durch Bespritzen mit Wasserpistole. A warn ihn vor, aufzuhören sonst wird was schlimmes geschehen. Zunächst hört C nicht auf, aber als A aufsteht und auf ihn bedrohlich zugeht, zieht sich C in eine Ecke zurück und sichert zu, dass er den A nicht mehr beleidigen oder besprühen wird. A nähert sich und droht, den C ihn umzubringen. C bricht das Bein von einem Stuhl, um es als Verrteidigungsmittel zu benutzen. Dann kommt die Wirtin, redet auf die beiden und sie hören auf. Gefragt wird allein nach der Strafbarkeit von C.
2) A läuft in einem Ghetto in der Nacht in einer dunklen Straße, wo sich häufiger Überfälle ereignet haben. Hinder ihm läuft D, der stark betrunken ist und vor sich laut murmelt. A hält den D für einen Angreifer, dreht sich zu D und schlägt heftig auf ihn. A merkt, dass D schwer verletzt am Boden liegt, geht aber trotzdem weiter. Gefragt wird nach der Strafbarkeit des A; Aussetzung, unterlassene Hilfeleistung und andere waren ausgeschlossen.
3) A will ins Ausland ziehen und braucht dazu Geld. Er will ein Kiosk ausrauben. B empfiehlt ihm einen Baseballschläger mitzunehmen. Dies tut A auch. Bei der Tat macht A das Opfer auf den Baseballschläger aufmerksam und sagt zu diesen: „ Wenn du mir das Geld nicht widerstandslos herausgibst werde ich ihn benutzen.“
4) A will seine Ehefrau umbringen, da sie seiner Meinung nach ihm stets fremdgeht und nur sein Geld verschwendet. A ruft dann sie an und kündigt an, dass er zu ihr kommt und sie umbringen wird und er dies ernst meint. Ihr ist klar, dass er dies ernst meint, aber sie hofft, dass er dies nicht tut. A kommt und sticht auf sie mit einem Messer mehrmals. Er sieht, dass sie noch lebt, verlässt aber das Haus. Die Ehefrau wird von einem Nachbar geretet. A flieht ins Ausland.
5) A hat schlechtes Gewissen und kommt zurück nach Deutschland. Er gesteht vor der Polizei seine Taten und seine Schuld, will sich aber in nächster Zeit benehmen und insbesondere mit seine Ehefrau versöhnen und sich um sie kümmern. Es wird gefragt, ob ein Haftbefehl erlassen werden kann.

Anmerkungen:
Zu 1) – hier geht es um die Notwehr bzw. Provokation, auch Freiwilligkeit bei Rücktritt.

Zu 2) – hier war ein Erlaubnistatbestandsirrtum zu prüfen.

Zu 3) – Raub mit Qualifikation (§§249, 250); für den Teilnehmer Aufstiftung – steitig wie man das behandelt.

Zu 4) – versuchter Mord mit Rücktritt und gefähliche Körperverletzung

Zu 5) – Voraussetzungen des Haftbefehls – hier schwere Tat aber u.U. kein Haftgrund.

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