Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – NRW vom Oktober 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2020 im ersten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

In Teil 1 war der Rücktritt vom mehraktigen Delikt zu prüfen.
Der Täter, ein Nachbar der Witwe, wollte ein Bild 2m x 2m als ihrer Villa mitnehmen, weil er denkt, dass die Hausbewohnerin auswärts ist. Sie hat aber aufgrund eines Streites den Urlaub abgesagt.
Er will das Bild gerne verkaufen.
Durch ein geöffnetes Küchenfenster gelangt er in die Villa. drinnen bereitet er das Bild für den Transport vor, umwickelt es dazu mit Folie.
Die Witwe sieht den Täter, er schlägt sie nieder, ohne Tötungsvorsatz, er realisiert, dass nun DNA-Spuren auf der bewusstlosen Witwe zurück bleiben werden.
Er hat Angst überführt zu werden. Er lässt das Bild also in der Villa. Unter Zuhilfenahme von Spiritus, setzt er den Teppich/die Villa in Brand. Ihm ist bewusst, er nimmt es billigend in Kauf, dass W dabei sterben kann. Die Villa brennt ab. W stirbt.
Ausgeschlossen waren §§ 221, 323c, 303, StGB
Anträge wurden nicht gestellt.
Es gab eine StPO-Zusatzfrage, in der der Tatbegriff der StPO zu erörtern war.
Ein Mörder konnte in den 1950er Jahre nicht überführt werden und wurde wegen Mangel an Beweisen freigesprochen (es gab also ein Urteil). 2020 ist die Technik/Forschung aber so weit, dass man anhand einer Mütze, die am Tatort war, biologisch nachweisen kann, dass seine DNA-Spur am Tatort war.
Die Mütze lag jahrelang in der Asservatenkammer.
Es war die Frage, wie und ob die StA mit den neuen Ergebnissen den Täter (Mörder) hinter Gittern bekommen kann.
§ 259 ff StPo waren zu prüfen