Prüfungsfach: Strafrecht
Gedächtnisprotokoll:
Die Klausur beschäftigte sich dankbarerweise nicht mit zu komplizierten Delikten. Der Fokus lag auf einer Tötung, einem Diebstahl und einer Sachbeschädigung. Der Teil des Diebstahls beschäftigte sich mit der Frage der Aufgabe des Eigentums also, ob eine Sache herrenlos geworden ist oder nicht. Im Rahmen der Tötung wurden die Tötung auf Verlangen abgefragt in Kombination mit der Beteiligtenlehre. Unterschiedlichen Wissens und Wollen Motive lagen bei den Beteiligten vor. Auch die fahrlässige Tötung spielte eine Rolle. Jemand fuhr betrunken Auto und erfasste einen Menschen, den er vorher nicht sah. Problematisch war, dass er sich an alle Verkehrsvorschriften hielt und im Sachverhalt stand, dass der Täter den Unfall auch im nüchternen Zustand begangen hätte. Somit ging es hier um klassische Fahrlässigkeitsfragen. Abgerundet wurde die Klausur mit einer Sachbeschädigung mit zivilrechtlichem Beiwerk. Jemand bekam etwas zugesandt, was er nach einer Zeit im Kamin verbrannte. Die Firma forderte es nach einer gewissen Zeit zurück. Alles im allen war es eine dankbare Klausur.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2026 im ersten Staatsexamen in Rheinland-Pfalz. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

