Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Hamburg vom Oktober 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Oktober 2015 im ersten Staatsexamen in Hamburg. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Täter T macht sich des Abends in einer Wohngegend an mehreren Autos zu schaffen um sein Einkommen aufzubessern. Bei einem ersten Auto öffnet er mithilfe eines handelsüblichen Schraubenziehers das Kofferraumschloss, indem er es verbiegt und dessen Funktion vollständig aufgehoben wird. Im Kofferraum findet er eine Spiegelreflexkamera im Wert von ca. 500€, die er in einen schwarzen Beutel steckt und mitnimmt.

Daraufhin bemerkt er in der Nachbarschaft einige Personen, weshalb er sich zunächst hinter einer Hecke versteckt um nicht gesehen zu werden. Nachdem die Personen verschwunden sind macht er sich daran ein zweites Auto „aufzuknacken“. Als er den Schraubenzieher bereits an der Fahrertür des zweiten Wagens angesetzt hat, ohne jedoch auch nur einen Kratzer zu hinterlassen, fällt ihm auf, dass der Wagen nicht verschlossen ist. Er öffnet also die Tür und versucht gleich, das eingebaute Radio zu entwenden. Hierbei löst er jedoch den Alarm aus. Er lässt daher von dem Radio ab, durchsucht noch schnell – ohne Erfolg – Handschuhfach und Rückbank des Wagens und macht sich dann auf in Richtung seines Rollers um mit diesem den Tatort zu verlassen.

Aufgeschreckt von der Alarmanlage bemerkt Freund F der Besitzerin des zweiten Autos, was geschieht. Da er Sportschütze ist und zufällig sein Gewehr mit zu seiner Freundin genommen hat, stürmt er bewaffnet auf die Straße. T musste bei seiner Flucht indes feststellen, dass er in Richtung einer Sackgasse gefahren war und umkehren musste, wodurch er nun auf den auf der Straße stehende F zufuhr. Um nicht geschnappt zu werden und seine Beute nicht zu verlieren, fährt T mit unverminderter Geschwindigkeit auf F zu und ist sich sicher, dass dieser in letzter Sekunde beiseite springen könne und er nicht verletzt werde. So geschieht es auch, F versucht zwar den T zum Anhalten zu bewegen, kann jedoch in letzter Sekunde ausweichen und droht anschließend mit dem Einsatz seiner Waffe, falls T nicht stehenbleibt. Als dieser weiterfährt, feuert F einen geziehlten Schuss auf den Hinterreifen des Rollers ab, welcher dadurch platzt und einen Sturz des T verursacht, wodurch sich dieser ein Bein bricht. Dies hatte F vorausgesehen und gewollt.

Strafbarkeit von T und F?

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