Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom August 2025

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Im ersten Fall ging es um den Widerruf eines Verbraucherwerkvertrags der mit Fernkommunikationsmitteln (Videochat) geschlossen wurde. Gefragt wurde nach dem Anspruch des Werkunternehmers auf Werklohn. Der Werkunternehmer hat sich gegenüber dem Verbraucher dazu verpflichtet eine Gartenanlage auf dessen privaten Anwesen anzulegen. Der Verbraucher sah sich das fertige Werk über Videochat an und billigte es. Nachdem er das Werk dann in Augenschein nahm, erklärte er gegenüber dem Werkunternehmer den Widerruf. Der Werkunternehmer möchte den Widerruf nicht gelten lassen bzw. ist der Ansicht, dass der erklärte Widerruf an Betrug grenze. Am Ende des Sachverhalts war eine Verbraucherrichtline abgedruckt, welche sie mit dem Widerruf von Werkverträgen bzw. Dienstverträgen befasst hat. Diese musste herangezogen werden, um zu entscheiden, ob dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zuzubilligen ist. Im zweiten Fall ging es um eine Stiftung, diese veröffentlicht Berichte über Produkte von Unternehmen. Im Fall ging es um Rauchmelder. Ein Unternehmer schickt dafür die Rauchmelder an die Stiftung, welche die Produkte von einem anderen Unternehmen testen lässt. Bei dieser Testung sind Fehler unterlaufen, sodass der Rauchmelder nicht nach wissenschaftlichen Erkenntnissen getestet wurde und somit ein fehlerhafter Bericht über die Rauchmelder dieses Unternehmens veröffentlicht wurde. Gefragt wurde nach einem Schadensersatzanspruch des Unternehmens, welches diesen Rauchmelder produziert gegen die Stiftung.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2025 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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