Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2017 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

T überlässt dem O Marihuana im Wert von 5.000 €. O will den Betrag später zahlen, nachdem er selbst diese weiterverkauft hat. Entgegen O’s Annahme, wird er die Drogen allerdings nicht los und kann den T somit nicht bezahlen.
T sieht seinen Ruf verletzt und will dies nicht auf sich beruhen lassen.
Er schaut mit einem Taschenmesser in der Tasche bei O vorbei und klingelt an dessen Haustür.
Als dieser öffnet, erklärt ihm T mit vorgehaltenem Messer, er – der O – solle sich vorsehen, wenn er sich schlafen legen will, weil er – der T – ein solches Verhalten nicht dulden werden. Daraufhin zieht T ab.
T erzählt seinem Kumpel C von der Geschichte, welcher auch eine ganze Weile in der Drogenszene zuhause war und deshalb T’s Anliegen sehr gut versteht. C meinte auch, dass T dies nicht durchgehen lassen kann und T auf seinen Ruf in dem Milieu achten muss.
T erzählt C so dann von seinem Vorhaben, dem O erneut einen Besuch abzustatten und sich das Geld zu beschaffen, sollte dieser nicht einlenken wollen. C stimmt dem zu und macht den Vorschlag, im Baumarkt Kabelbinder zu besorgen, um den O zu fesseln und bietet auch weiterhin seine Hilfe an. C selbst hat keinerlei Interesse an der Tat, will dem T aber einen Gefallen tun.
Am folgenden Tag machen sich T und C auf zu O. Wie vorher abgesprochen, klingelt C an dessen Haustür, während sich T versteckt hält. C will sich unter einem Vorwand Zutritt zum Haus verschaffen und die Tür für T offen halten.
O ahnt bereits, dass ein Versuch des T, sich das Geld zu beschaffen, bevorsteht. Er trägt aus diesem Grund eine Pistole bei sich, als er dem C die Tür öffnet. Dieser gaukelt dem O vor, er sei ein Freund des T und wolle mit O in Ruhe über die Angelegenheit reden. Obwohl dies nicht glaubt und weiterhin mit einem Angriff rechnet, lässt er den C herein. C zieht beim Betreten die Tür nicht ganz zu.
Als C und O im Wohnzimmer miteinander reden, kommt der T herein und O ist sich nun ganz sicher, dass ein Angriff auf sein Leben bevorsteht und zieht die Pistole. Er verweigert die Zahlung der 5.000 €, da er das Geld nicht hat. Wie besprochen redet der C auf den O ein, um diesen abzulenken; dazu legt er ihm einen Arm um die Schulter und dreht ihn von T weg. T hat nun die Gelegenheit sich von hinten an O heranzuschleichen, um ihn mit den Kabelbindern zu würgen, bis dieser schließlich erstickt.
T und C entsorgen die Leiche des O gemeinsam in einem Container.
Wie haben sich die Beteiligten strafbar gemacht?
Zu prüfen sind nur die Paragraphen des StGB.

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