Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 1. Staatsexamen – Saarland vom Februar 2023

Prüfungsfach:  Strafrecht

Gedächnisprotokoll:

Im Groben und Ganzen handelte es sich um eine klassische Revisionsklausur mit einem Ausflug durch sämtliche Revisionsnormen der StPO und GVG. Am möchte gegen ein revisibeles Urteil vorgehen. Dabei kommen sämtliche Probleme des § 338 StPO zur Anwendung. Der Schwerpunkt lag dabei auf der Norm des § 337 StPO, wo man für jeden Fall einzeln ein Beruhen des Urteil auf eine Verletzung des Gesetzes prüfen musste. Man musste das klassische Prüfungsschema der Revision einhalten. Insbesondere war zu prüfen, ob auch A rügebefugt war beziehungsweise, ob eine Verletzung des Gesetzes auch nachweisbar war. Zudem stellte sich die Frage, ob das Urteil auch in materiell-rechtlicher Hinsicht Fehler aufwies. Dies war vorliegend zu bejahen, indem Verstöße gegen Denkgesetze, die Gesetze der Logik, Erfahrungssätze und die Missachtung offenkundiger Tatsachen bejaht wurden. Schließlich wurde an dieser Stelle auch geprüft, ob die Darstellung der festgestellten Tatsachen, der Beweiswürdigung und der Strafzumessung lückenlos, klar, widerspruchsfrei und in sich geschlossen erfolgt ist, was verneint wurde. Es sind dieses Mal eben keine Verfahrensverstöße, sondern materiell-rechtliche Gesetzesverletzungen.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2023 im ersten Staatsexamen im Saarland. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.