Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
K beauftragt den B eine Statue in seinem neu eingerichteten Garten zu bauen. Aus beruflichen Gründen ist der K für einige Wochen unterwegs, verabredet jedoch mit dem B, dass eine Abnahme direkt nach seiner Rückkehr Anfang März stattfinden soll. B beginnt die Statue nach Vorstellung des K Herr zu stellen und zu errichten. Kurz vor der geplanten Abnahme beschädigt der Gärtner D, der von K angestellt ist, Die Statue so maßgeblich, dass der untere Sockel wegbrach und das Steingebilde zu Boden kracht. Karl verlangt von B nun die Wiederherstellung beziehungsweise neue Errichtung der Statue. B beruft sich darauf, dass er seinen Teil des Vertrags erfüllt habe und fordert nun seinen Lohn ein. Wie ist die Rechtslage? Abwandlung: D ist nicht bei Karl eingestellt, sondern als selbstständiger Gärtner freiberuflich. Er arbeitet regelmäßig im Garten des K. Die Beschädigung der Statue als solche erfolgte ansonsten wie immer oben geschilderten Fall. Gehen Sie zu dem davon aus, dass die Beschädigung der Statue nur leicht fahrlässig geschah.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2025 im ersten Staatsexamen in Sachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

