Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Baden-Württemberg vom Juni 2021

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Die Klausur in der Kampagne Juni 21 am LG Stuttgart (2. StEX) war eine Urteilsklausur. Es ging darum, dass ein städtischer Mitarbeiter mit einem Rasenmäher vor einer Stadthalle gefahren ist und durch das mähen des Grases einen Stein nach oben schleuderte. Dieser Stein landete sodann am Kopf des Geschädigten. Der Geschädigte war bei der Stadthalle, da er eine Renovierung dieser Vornehmen sollte. Der Vertrag bestand auch mit der Behörde, dessen Mitarbeiter den Rasen mähte. Es waren somit im Urteil entweder der Amtshaftungsanspruch aus § 839 BGB iVm 34 GG oder auch ein direkter Anspruch aus § 278 BGB anzudenken. Im Rahmen des § 278 BGB lag der Schwerpunkt bei der Zurechnung des Verschuldens des Angestellten. Hatte man sich – anders als ich – für eine Prüfung des Amtshaftungsanspruchs entschieden haben sich anderweitige Probleme gestellt, insbesondere ob das Verschulden der Behörde zuzurechnen gewesen wäre. Inhaltlich war ferner auf Verkehrssicherungspflichten einzugehen. Hinschliche des Schadensersatzes gab es weiterhin Probleme bezüglich dem Schaden der Höhe nach. Außerdem konnte im Hilfsgutachten § 823 I BGB und § 831 BGB angedacht werden.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2021 im zweiten Staatsexamen in Baden-Württemberg. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.