Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Dezember 2023

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Fiktionsgenehmigung nach Art. 68 Abs. 2 BayBO; Problem: auch Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens durch LRA fingiert?; Inzident Prüfung der Rechtmäßigkeit der Baugenehmigung bei Abweichung von einer örtlichen Bauvorschrift, Art. 81 BayBO; Ermessensausübung der Gemeinde bei Erteilung des Einvernehmens nach Art. 63 Abs. 3 BayBO Ladungsfehler – Heilung durch rügeloses Einlassen; Fristproblem in der Hauptsache; fehlerhafte Rechtsbehelfsbelehrung; Genehmigungsfiktion nach Art. 68 Abs. 2 BayBO; Auslegung als gegen die fingierte Baugenehmigung gerichtet; Auslegung des Antrags auf „Anordnung“ der aufschiebenden Wirkung; Frage der wirksamen Bevollmächtigung des Prozessvertreters; Ladungsprobleme bei der entsprechenden Sitzung; Beiladung des Bauherren, aber keine Antragstellung -> Beigeladener trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst Aufgabenstellung: Fertigung eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts im Verfahren nach § 80a I Nr. 2 VwGO (Erlass aller Formalia, nur Tenor und Entscheidungsgründe)

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2023 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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