Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom Juni 2022

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausuraufgabe bestand darin einen kommunalaufsichtsrechtlichen Bescheid zu fertigen als Rechtsaufsicht i.S.d. Art. 110 BayGemO. Daneben war es noch Teil des Bearbeitervermerks einen Vermerk für die Thematiken zu fertigen, die die Rechtsaufsicht nicht rügen kann. Es handelte sich um ein Sammelsurium von unzusammenhängenden Einzelfragen, bei jeder einzelnen musste geklärt werden, ob ein fehlerhafter Beschluss vorlag, der beanstandet werden sollte. Zunächst waren Ladungsfragen abzuhandeln, die den Entscheidungen des VGH vom 20.6.2018, Az. 4 N 17.1548 und vom 10.12.2020, Az. 4 CE 20.2271 nachgebildet waren, zum einen war die Frage zu klären, ob ein zweiter Bürgermeister für die Ladung zuständig ist, wenn ein neuer erster Bürgermeister bereits gewählt worden war, zum anderen sollte die Rechtmäßigkeit einer elektronischen Ladung überprüft werden. Sodann war die Frage zu klären, ob ein Bürgermeister einen TOP eigenmächtig absetzen darf, als Verstoß gegen Art. 59 Abs. 2 GO war die Frage zu verneinen. Weiterhin stellten sich Fragen zu einer öffentlichen Einrichtung und der zugehörigen Benutzungssatzung nach Art. 24 Abs. 1 Nr. 1 GO. Die Gemeinde sprach in der Neuregelung der Satzung ein Versammlungsverbot aus für einen öffentlich zugänglichen Platz. Die Satzung war zwar beschlossen worden, aber es fehlten noch die Ausfertigung und die Bekanntgabe, daher war eine Beanstandung möglich. Sodann sollte die Änderung der Geschäftsordnung überprüft werden. Es sollte ein Rederecht für Abteilungsleiter der Stadtverwaltung eingeführt werden. Nachdem hier kein Abstimmungsrecht im Raum stand, dürfte es sich dabei nicht um einen Verstoß gegen die GO gehandelt haben. Zuletzt musste geklärt werden, ob ein Antrag auf Verhängung der Ersatzzwangshaft nach Art. 33 VwZVG beim Verwaltungsgericht gestellt werden kann. Die Voraussetzungen waren näher zu erläutern. Quelle: Hemmer Examensreport für Juni 2022 (ich kann mich leider selbst nicht besser erinnern)

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2022 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.