Prüfungsfach: Öffentliches Recht
Gedächtnisprotokoll:
Es handelt sich um eine für das zweite Examen in Bayern typische Rechtsanwaltsklausur. Es war ein Schriftsatz der Rechtsanwältin an das Gericht sowie ein Mandantenschreiben und ein Hilfsgutachten zu verfassen. Materiell-rechtlich handelt es sich um eine Klausur aus dem Baurecht. Insbesondere um den Außenbereich nach § 35 BauGB. Hier musste viel argumentiert werden und dies war der Schwerpunkt der Klausur. Grundsätzlich ging es darum, dass ein Mandant in die Kanzlei kommt und sich über ein Urteil des Verwaltungsgerichts München geärgert hat. Der Mandant war der erste Bürgermeister einer Gemeinde. Sie wollten Vorgehen gegen ein Bauvorhaben eines Mitglieds der Gemeinde. Es handelt sich um ein großes Gebäude im Außenbereich, was der Gemeinderat für unzulässig hält. Ursprünglich war das Grundstück landwirtschaftlich genutzt und dies sollte nun durch ein Wohnhaus ersetzt werden, so dass kein landwirtschaftlicher Teil mehr vorhanden ist. Nach Stellung des Bauantrags hatte der Gemeinderat das gemeindliche Einvernehmen verweigert. Das Landratsamt hatte daher den Bauantrag abgelehnt. Der Bauherr hatte hiergegen Klage eingereicht und das Verwaltungsgericht München hat der Verpflichtungsklage auf Erteilung der Baugenehmigung stattgegeben. Gegen dieses Urteil musste nun vorgegangen werden. Die Berufung wurde im Urteil bereits zugelassen, so dass eine Berufung eingelegt werden musste und die Berufung begründet werden musste.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juni 2026 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

