Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Bayern vom November 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2016 im zweiten Staatsexamen in Bayern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Eine Entscheidung des Gerichts war nach mündlicher Verhandlung zu fertigen. Zuvor war Widerspruch gegen eine Einstweilige Verfügung erhoben worden. Der Sachverhalt drehte sich um einen Politiker, dessen Wahlkampfplakat entfernt und nicht wieder herausgegeben wurde. Außerdem wurden im Wahlkampf auf diversen Wahlkampfveranstaltungen deftige Äußerungen getätitgt, die zu prüfen waren.
Zu prüfen war ein Herausgabeanspruch gemüß 861 BGB. Ein Herausgabeanspruch aus 985 BGB war nicht einschlägig. Sowie ein Anspruch auf Unterlassen gem. 1004 BGB analog. Zudem auch Schmerzensgeld aus Beleidigung. Hier waren die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes an der freien Meinungsäußerung zu messen.
Prozessual war ein Sicherungsverfügung nach 935 von einer Leistungsverfügung abzugrenzen. Weiter war auf die Glaubhauftmachung gem. 294, 920 II ZPO einzugehen.
Auch die Zuständigkeit des Hauptsachegerichts war zu prüfen. Auch die Anwendbarkeit von 265 ZPO im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes.

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