Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Januar 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Januar 2017 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

In der Anwaltsklausur ersucht die Mandantin, eine Schule, Rechtsberatung bei einem Rechtsanwalt da ihr gegenüber ein Antrag auf einstweilige Anordnung erlassen worden ist mit der Maßgabe, eine Stellungnahme abzugeben. Die Mandantin möchte wissen, welche Reaktionsmöglichkeiten ihr offenstehen.
Die Schule legt laut Schulprogramm Wert auf eine wertneutrale und religionsneutrale Erziehung. Auf dem Anmeldeformular befindet sich ein Verweis auf Schuldordnung, das auch das Verbot des Tragens einerKopfbedeckung zum Inhalt hat.
Eine bereits seit Jahren in der Schule angemeldete Schülerin muslimischen Glaubens entscheidet sich dazu, ein Kopftuch zu tragen. Die Schule spricht ein Schulverbot aus.
Die Schülerin ist der Ansicht, dass ein generelles Kopftuchverbot unzulässig sei und einen Verstoß gegen die Glaubensfreiheit aus Art. 4 GG darstelle.
Der Schulleiter ist der Ansicht, dass sich die Wert- und Religionsneutralität der Schule sich nicht nur aus der Schulordnung, sondern auch aus dem Schulprogramm ergebe.

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