Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Juli 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Juli 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur stützte sich auf einen Sachverhalt, der einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 2018 zugrunde lag.
In der Stadt X wurde die NPD-Fraktion von den Fraktionszuwendungen für die Gemeindevertretung ausgeschlossen. Begründet wurde dies damit, dass die NPD vom Bundesverfassungsgericht als verfassungsfeindliche Partei eingestuft worden war.
Hier gegen wehrten sich mehrere Fraktionsmitglieder, indem sie ein Verfahren im vorläufigen Rechtsschutz anstrengten. Ihre Klagebefugnis war zu thematisieren. Sie beriefen sich auf die Freiheit der Mandatsausübung sowie die Gleichheit der Wahl.
Eines der Fraktionsmitglieder schied während des Verfahrens aus (durch Erledigterklärung oder Ähnliches).
Im Rahmen der Begründetheit war Art. 21 Abs. 3 GG zu thematisieren, sowie dessen Entstehungsgeschichte, insbesondere das Urteil des BVerfGs zum NPD-Verbot. Weiterhin war auf Art. 3 Abs. 1, Abs. 3 GG einzugehen.
Als Grund für die Eilbedürftigkeit des Verfahrens wurde geltend gemacht, dass die Partei ohne Gelder ihre Arbeit nicht mehr ausüben könne, Miete zahlen, etc.