Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom März 2020

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2020 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Geschwister erben ein unter Denkmalschutz stehendes Fachwerkhaus in Hessen. Das Haus ist stark sanierungsbedürftig. Etliche Versuche das Haus zu vermieten scheitern. Für die Verhältnisse der Erben ist das Haus neben der Sanierungsbedürftigkeit auch aufgrund der begrenzten Wohneignung nicht zum Wohnen geeignet. Der Verkehrswert des Grundstücks samt denkmalgeschütztem Haus liegt deutlich unter den Kosten der Sanierung. Durch Vermietung könnten die Sanierungskosten erst nach sehr langer Zeit (wohl nicht mehr zu Lebzeiten der Erben) amortisiert werden. Aus wirtschaftlicher Sicht kommt für die Erben allenfalls nur noch ein Abriss und Neubau auf dem Grundstück in Frage. Diese sich schon über längere Jahre hinziehende Verhältnisse rund um das denkmalgeschützte Gebäude sind Gegenstand einiger Briefwechsel und Austausch zwischen der Denkmalschutzbehörde und den Erben (vormals sogar der Erblasserin). Dem Gebäude droht der Verfall. Die Behörde wurde darauf, wie auch auf sämtliche weitere genannte Aspekte hingewiesen. Das Grundstück wurde der Behörde zum Kauf angeboten, was diese ablehnte.
Die Erben suchen Rechtsrat bei einem Rechtsanwalt aus dessen Sicht die Sache umfangreich zu begutachten ist und zweckmäßige Schritte einzuleiten sind.
Die Mandantschaft begehrt letztlich, so die Denkmalschutzbehörde das Grundstück nicht kaufen möchte, von der Last des verfallenden denkmalgeschützten Fachwerkhauses befreit zu werden.
Zu Prüfen war daher, ob der Mandantschaft ein Anspruch auf Erteilung einer Abrissgenehmigung zusteht. Dabei waren insbesondere die sonstigen öffentlich rechtlichen Vorschriften des Hessischen Denkmalschutzgesetz (hier ausführlich § 18) zu prüfen, die dem Vorhaben möglicherweise entgegenstehen konnten.