Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom Mai 2026

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Die Klausur ist aus Rechtsanwaltsperspektive zu bearbeiten gewesen. Eine Mandantin begibt sich zum Rechtsanwalt und bittet um Hilfe, da sie eine einstweilige Verfügung erhalten hat. Sie schildert folgenden Sachverhalt: Die Mandantin hat an einer Fernsehshow teilgenommen, die an die ZDF-Show „bares für rares“ angelehnt war. Hier bot sie ein Kunstwerk an. Bevor sie das Kunstwerk übereignen konnte, erreichte sie eine einstweilige Verfügung. Antragsteller waren die Hinterbliebenen einer Freundin der Mandantin. Diese machten geltend, dass sie die wahren Eigentümer des Kunstwerkes seien. Es sei so, dass der Künstler eine Beziehung zur Erblasserin gehabt habe und im Rahmen der Beziehung für sie das Bild gemalt habe oder jedenfalls ihr das Bild geschenkt habe. Die Beziehung hielt jedoch nicht, da sich die Mutter für einen anderen Mann entschieden hatte. In dieser Beziehung war sie jedoch nicht glücklich und ließ sich nach einigen Jahren scheiden. Daraufhin konnte sie bei der Mandantin Unterschlupf finden und dort leben. Als Zeichen der Dankbarkeit schenkte und übergab die Erblasserin der Mandantin das Kunstwerk. Die Hinterbliebenen führten an, dass diese Übereignung unwirksam sei, da die Erblasserin zu diesem Zeitpunkt in einem die Geschäftsfähigkeit ausschließenden Zustand gewesen sei aufgrund einer Alkoholerkrankung, wofür auch ein Beweis erbracht werden konnte. Die Übergabe von der Erblasserin an die Mandantin fand ca. 2013 statt, die TV-Show fand ca. 2025 statt. Dadurch hatte die Mandantin zwar nicht das Eigentum durch die Übergabe erlangt (§ 935 Abs. 1 BGB), aber aufgrund des Zeitablaufs durch eine Ersitzung, § 937 Abs. 1 BGB. Abgedruckt war noch § 40 KGSG, sodass die Wirkung dieser Norm auf die Ersitzung diskutiert werden sollte. Es war letztlich die Zulässigkeit und Begründetheit eines Widerspruchs gegen die einstweilige Verfügung zu prüfen und anschließend die praktische Ausfertigung auszuformulieren.

Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2026 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

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