Prüfungsfach: Zivilrecht
Gedächtnisprotokoll:
Einstweilige Verfügung Antrag: Antragsteller Sohn der Frau K Antragsgegnerin eine Kunsthändlerin Verfügung über das Gemälde zu unterlassen. Gemälde an Sequester herauszugeben. Verfügung der Antragsgegnerin gefährdet die Eigentümerstellung des Antragsstellers dringend. Antragsteller und seine Schwester gemeinsam Erbe der am xx.xx.2026 verstorbenen Frau K. Frau K hat Gemälde vom Künstler C persönlich geschenkt bekommen. Nach dem Tod fand AS das Gemälde nicht und erfuhr den Kauf der Antragsgegnerin des Gemäldes von Frau V durch eine Sendung. Angaben Frau V: an Weihnachten 2013 von Frau K als Dankbarkeit geschenkt bekommen. Frau K in einer Zeit nicht gut gelungen und sie Frau K aufgenommen. Frau K seit Jahr 2010 im Streit mit ihrem Ehemann, Alkoholsucht und trennte im Jahr 2013. Mai 2013 erklärte sie AS und Schwester, bei einer Freundin einige Monate und braucht keine Hilfe. Im Jahr 2014 SV-Gutachten, dass Frau K bereits Mitte 2013 geschäftsunfähig war. Frau V nicht berechtigt, das Gemälde zu veräußern. AG nicht gutgläubig. Als Kunsthändler Nachforschungspflicht verletzt. Beweislast AG (Wille des Gesetzgebers). Dringend: am 05.05.2026 Auktion des Gemäldes Beschluss des LG Münster ergeht und am 04.05.2026 zugestellt. Mandanten: Gemälde vor dem Kauf von einem Expert untersucht, ins. Herkunft, Echtheit, … Alle Information in Händlermappe zur Einsicht. Höchstangebot der AS. KV am 05.08.2016. Danach Gemälde in eigener Wohnung bis 28.04.2026 Umzug. Galeristin Bestätigung: in 80er Jahren ein Reihe Werke, einige im Familien- und Bekanntenkreis geschenkt. Zudem Signatur … entspricht Künstler C. Nachfrage an Frau V „nicht gut gelungen“, Antwort: von ihrem Ehemann getrennt. Verständlich. Erklärt aus Sicht des AS die Aufnahme und die Schenkung. Im Jahr 2018 Besuch Freundin Künstlerin Kim Yang erzählt: im Künstlerkreis Zweifel an Schenkung vom Künstler an Frau K, eher Freundschaft. aber erwidert nicht. Frau K verheiratet und Alkoholsucht. Aber genau weiß nicht. Nochmal Händlermappe gelesen, damals geht AS auch von Schenkung des Künstlers an Frau K aus. Frau Y nur Hörensagen. Gegen Gutgläubigkeit Beweislast des AS. Wie AG die Schenkung an Frau K beweisen könnte, schweigen denn sein Anspruch. Warum er allein Anspruch geltend machen kann. Vorgehen gegen einstweilige Verfügung. Möchte weiter zu verkaufen.
Bei den obigen Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Mai 2026 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.
Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

