Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Dezember 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2015 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Antragstellerin begehrt Erlaubnis für die Haltung von Kangalfischen zur Verwendung für ihr Kosmetikstudio.

Die Klausur war aus Behördensicht gestellt. Man selbst in der Position desjenigen, der darüber zu entscheiden hatte, ob die Erlaubnis erteilt wird oder nicht.

Maßgeblich für die Prüfung war das TierschutzG.

Es galt sich in der Hauptsache mit zwei Gutachten auseinanderzusetzen, die von Experten zur Haltung dieser Fische verfasst wurden. Das eine Gutachten war dabei kritischer als das andere, letztlich gingen aber beide davon aus, dass eine Haltung zulässig sein könne unter strengen Voraussetzungen, die die Mandantin jedoch jeweils erfüllte.

In der Zweckmäßigkeit ging es darum, ob zu der zu gewährenden Erlaubnis noch Nebenbestimmungen hinzutreten müssen. Außerdem bestand der Verdacht einer Befangenheit eines Mitarbeiters. Dies musste angesprochen und im Ergebnis abgelehnt werden.

Im praktischen Teil musste dann der bewilligende Bescheid formuliert werden, wenn man nach seinem Ergebnis die Erlaubnis erteilt hat.

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