Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Hessen vom November 2019

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom November 2019 im zweiten Staatsexamen in Hessen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Der Antragsteller beantragte die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, mit der er von der Pflicht zum Tragen eines Schutzhelms beim Motorrad fahren befreit wird. Die Schutzhelmpflicht nach § 21 a Abs. 2 Satz 1 StVO verletze ihn als gläubigen Sikh in seiner Religionsfreiheit aus Art. 4 Abs. 1 GG; er sei aus religiösen Gründen verpflichtet, einen Turban zu tragen. Außerdem trug er vor, dass eine Narbe hinter dem Ohr dazu führe, dass er einen Helm nicht ohne Schmerzen tragen könne. Ein ärztliches Attest legte er insoweit nicht vor. Außerdem wurde mitgeteilt, dass er einen Führerschein der Klasse B habe, sich ein eigenes Fahrzeug jedoch nicht leisten könne. Er sei auf die Fahrten mit einem Motorrad angewiesen, da er nur so zu seiner Arbeitsstelle gelange. Die Fahrten mit dem Bus seien ihm unzumutbar, da sie sehr lange (ich glaube über 3 Stunden) dauerten und er seine Kinder dann nicht mehr zu Gesicht bekomme. Die Beklagte beantragte die Ablehnung des Antrags. Zur Begründung führte sie aus, dass eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Abs. 1 Nr. 5b StVO nur aus gesundheitlichen Gründen erteilt werden könne. Derartige gesundheitliche Gründe lägen jedoch nicht vor.