Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom März 2016

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom März 2016 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächtnisprotokoll:

Es war eine Behörden-Klausur, man sollte ein Vorgehen gegen eine Versammlung prüfen und anschließend eine Verfügung anfertigen und den Tenor des Bescheides nennen. Es war kein Bescheid zu fertigen.

Zu prüfen war, ob eine Versammlung, die an Hitlers Geburtstag stattfinden sollte, schon deshalb verboten werden kann. Ferner vermutetet die Behörde Beschimpfungen, aber ohne konkrete Anhaltspunkte. Zudem wollte sie ein Verbot von Fackeln, die die Versammlung benutzen wollte, verhängen. Schließlich war eine Gegendemonstration angemeldet, die zum Teil die selbe Strecke gehen wollte. Hier sollte geprüft werden, gegen welche Versammlung vorgegangen werden kann, ob man eine verbieten kann oder umleiten oder den Weg beschränken, um ein Aufeinander treffen zu verhindern. Zudem sollte ein gerichtliches Vorgehen nicht „wirksam“ sein, was auf die Anordnung der sofortigen Vollziehung hindeutete. Ein weiteres Problem war, dass der Versammlungsleiter, der die Versammlung angemeldet hatte, nicht angehört worden war.

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