Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom August 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom August 2017 im zweiten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Wir sollten die Entscheidung des Gerichts entwerfen . Der Streitwert war nach Bearbeitervermerk festzusetzen.
Es ging um die Rückabwicklung eines Neuwagenkaufs. Der Kläger war im Autohaus (Beklagte, GmbH) um ein familienfreundliches , aber dennoch sportliches Auto zu kaufen . Die Parteien haben sich ausschließlich 5-türige Autos angeschaut . Auch die Probefahrt wurde mit einem 5 Türer durchgeführt. Die Bestellung enthielt nebst einigen vom Kläger gewünschten Sonderausstattungen noch eine Zeichenabfolge aus Buchstaben und Zahlen . Daraus war für den Hersteller die Anzahl der Türen ersichtlich . Über die Anzahl der Türen wurde aber nie konkret gesprochen .
Als der Kläger das Auto abholte hatte das Auto natürlich nur 3 Türen .
Der Kläger setzte Frist zur Nacherfüllung . Und ist schließlich nach Verstreichen der Frist zurückgetreten.
Die Beklagte trägt vor dass sie dachte, der Kläger habe nach seinen vielen Extrawünschen Kenntnis darüber, dass 5 Türen unter Sonderausstattung fällt . Außerdem hat der Kläger selbst auch nichts gesagt .
Der Kläger beantragt also Rückzahlung Zug um Zug gegen Herausgabe . Sowie Feststellung des Annahmeverzugs.
Die Beklagte erhebt hilfsweise Widerklage.
Sie begehrt Auskunft und dann Zahlung von Nutzungsersatz.
Der Kläger erteilt Auskunft . Diesbezüglich wird übereinstimmend für erledigt erklärt. Der Kläger konkretisiert seinen Zahlungsantrag . Der Kläger erkennt diesen an.
Im Hinblick auf die Auskunft und den Zahlungsantrag trägt der Kläger vor, dass er vorher nicht von der Beklagten aufgefordert wurde.