Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Mecklenburg-Vorpommern vom Februar 2021

Bei den nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Februar 2021 im zweiten Staatsexamen in Mecklenburg-Vorpommern. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Es musste aus der Sicht eines Notars, der gleich beide Vertragsparteien berät, ein Vertrag entworfen werden. Dabei sollten die Wünsche und Vorstellungen beider Parteien umgesetzt werden. Es geht um die Übertragung eines Erbbaurechts für 200.00,00 €. Die Veräußerin möchte möglichst Notarkosten sparen, die eingeschalteten Maklerkosten auf den Erwerber schieben und eine Sicherheit, dass das Erbbaurecht erst nach Erhalt des Geldes übergeht. Der Erwerber möchte, dass das Geld erst überwiesen wird, wenn er Erbbaurechtsinhaber wird. Er ist bereit den gesetzlich vorgeschriebenen Teil der Maklerkosten (neue Gesetzesänderungen!) zu tragen. Es musste auf Transferwissen zur Eigentumsübertragung bei Grundstücken abgestellt werden und die Besonderheiten aus dem Erbbaurechtsgesetz herausgearbeitet werden. Dies war sehr zeitaufwendig, weil es sich um ein komplett unbekanntes Gesetz handelt. Bzgl. der Notarkosten musste sich mit der Notarkostenverordnung auseinandergesetzt werden, wobei auf eine Norm im Bearbeitervermerk hingewiesen wurde. Weiterhin war Eigentümer des Grundstücks ein Bistum aus Hamburg, zu dessen Gunsten ein dingliches Vorkaufsrecht eingetragen war im Grundbuch. Der Erwerber würde erst Geld überweisen, wenn er die Zusicherung hat, dass das Bistum davon keinen Gebrauch machen werde. Das Bistum sagte, dass es erst darüber entscheidet, wenn ein Vertragsentwurf vorliege. Gewährleistungsrecht war im Bearbeitervermerk ausgeschlossen.