Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – NRW vom Dezember 2015

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom Dezember 2015 im zweiten Staatsexamen in NRW. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Öffentliches Recht

Gedächnisprotokoll:

Die Betreiberin eines Kosmetik-Studios will in ihrem Kosmetik-Studio eine neue Heilbehandlungsmethode anbieten.

Bei der Heilbehandlungsmethode werden in einem Becken Kangalfische gehalten. Die Kunden können dann ihre Füße in das Becken halten und die Fische knabbern Hautpartikel ab. Dies soll zur Heilung von Hautkrankheiten, inbesondere der Krankheit Neurodermitis beitragen.

Die Behörde hat einen Antrag der Betreiberin des Kosmetik-Studios auf dem Tisch. In dem Antrag werden die genauen Angaben zu dem Vorhaben beschrieben

(Aufbau des Beckens, Aufteilung in ein Becken zum Aufenthalt der Fische und ein Becken für die Behandlungsanwendungen; Möglichkeit für die Fische, sich in geschützten Bereichen aufzuhalten; Angaben zum Wasservolumen und zu Anzahl und Größe der gehaltenen Fische; Wasserqualität und Freiheit von Seifenrückständen durch vorheriges Abwaschen der Patienten; Zertifikat der Betreiberin über eine Fortbildung über Kangalfische).

Beigefügt ist ein Gutachten eines Professors für Fische, der beschreibt wie sich der ganze Vorgang für die Fische anfühlt (die Fische kamen aus Indien, wo es üblich ist, dass die Menschen ihre Füße in den Fluss halten um von den Fischen angeknabbert zu werden; Größe, Lebenserwartung der Fische, Anforderungen an Temparatur und Größe eines Aquariums). Der Professor kam nach dem Gesamteindruck des Gutachtens zu dem Ergebnis, das eine Heilbehandlung mit den Fischen zulässig ist.

Zudem lag ein Gutachten eines Professors vor, der für den Tierschutz eintrat. Dieser kam zu dem gegenteiligen Ergebnis und befürchtete, das Vorhaben sei für die Tiere mit zu viel „Stress“ verbunden. Sein Gutachten war aber inhaltlich angreifbar.

Zusätzlich ging es um ein Fristproblem. Die Betreiberin hatte bereits mit dem Einbau des Beckens begonnen und wollte zu einem bestimmten Zeitpunkt mit der Behandlung anfangen. Die Behörde hatte sich aber mit der Bescheidung Zeit gelassen.

Angefügt waren Normen aus einer Verwaltungsvorschrift mit möglichen Auflagen für Tierhalter.

Aufgabenstellung und Bearbeitervermerk

1. Erstellung eines Gutachtens zu den aufgeworfenen Rechtsfragen

2. Erstellung eines Bescheides aus Sicht der Behörde. Möglichkeit auf das Gutachten Bezug zu nehmen.

Rechtliche Lösung: Meiner Meinung nach war alles rechtmäßig, d.h. die Betreiberin war positiv zu bescheiden. Man musste sehr langwierig prüfen, ob die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift und des Tierschutzgesetzes eingehalten waren. Hier ging es eher um eine Aufzählung aller Tatsachen. Dann mussten alle Auflagen durchgeprüft werden (Verh

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