Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2017

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2017 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt auf dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächnisprotokoll:

Es ging um einen Tierkauf (Pferde sind ja bei den Prüfern beliebt). Dabei sollte man insbesondere auf die Faber-Entscheidung des EuGH von 2016 eingehen, durch welche der § 476 BGB einen neuen Regelungsgehalt erfahren hat und inzwischen auch so vom BGH ausgelegt wird. Durch den § 476 wird Art. 5 III der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie in nationales Recht umgesetzt. Dieser wurde jetzt verbraucherfreundlich erweitert in Bezug auf die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Auftretens eines Mangels innerhalb von 6 Monaten nach Gefahrenübergang. Der Käufer muss nunmehr weder darlegen, noch beweisen, auf welche Umstände der Mangel zurückzuführen ist, noch, dass der Verkäufer verantwortlich ist. Er muss nur noch darlegen, dass innerhalb von 6 Monaten ein Mangel aufgetreten ist. Außerdem wurde die Vermutungswirkung erweitert, so dass bei erwiesenermaßen erst nach Gefahrenübergang eintretenden Mängeln die Ursache in einem latenten Mangel vermutet wird.
Darauf kam es im Wesentlichen an, der Rest war typisches Beiwerk im Rahmen des Kaufvertrages mit den typischen prozessualen „Problemchen“.