Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur zum 2. Staatsexamen – Niedersachsen vom April 2018

Bei dem nachfolgenden Klausurprotokoll handelt es sich um das Gedächtnisprotokoll einer echten Klausur vom April 2018 im zweiten Staatsexamen in Niedersachsen. Das Protokoll stammt aus dem Fundus des Protokollverleihs Juridicus.de.

Die Schilderung des Falles und die Lösung beruhen ausschließlich auf der Wahrnehmung des Prüflings.

Prüfungsfach:  Zivilrecht

Gedächtnisprotokoll:

Es handelte sich um eine Klausur aus Beklagtensicht.

Der Kläger macht dabei Ansprüche gegen den Beklagten aus Reisevertrag geltend. Der Kläger hat bei der Beklagten (einem Reisebüro) eine Urlaubsreise nach Jamaika gebucht. Vor Ort stellte der Kläger fest, dass aufgrund jamaikanischer Gesetze am Strand das Rauchen verboten ist. Auch im Hotel gilt in weiten Teilen ein Rauchverbot. Er sieht dadurch seine Urlaubsfreude extrem beeinträchtigt. Auf Nachfrage bei dem Hotel wird ihm ein kostenloses Upgrade in ein Zimmer mit Raucherbalkon angeboten. Dieses nimmt er jedoch nicht an, da er in der Folge über 10 Minute hätte zum Strand laufen müssen. Der Kläger bemängelt, dass er vor Reiseantritt von der Beklagten nicht zumindest auf das Bestehende Rauchverbot in Jamaika hingewiesen worden ist. Er möchte deshalb den Reisepreis aufgrund der Minderung zum Teil erstattet bekommen.
Zusätzlich möchte er den Reisepreis aufgrund einer Minderung wegen Baulärms erstattet bekommen. Dieser Mangel ist zwischen den Parteien unstreitig. Die Mängelanzeige ist allerdings erst nach Ablauf der Rügefrist von 1 Monat aus § 651g BGB a.F. erfolgt. Der Kläger meint nun, eine Mängelanzeige sei entbehrlich gewesen, da die Beklagte den Mangel gekannt habe.
Im Anschluss sollten in einem Kautelurteil von der Beklagten (Mandantin) vorentworfene AGB überprüft werden auf die Vereinbarkeit mit den Vorschriften des Reiserechts und ggf. Verbesserungsvorschläge entworfen werden.